Top 5 der Dinge, die man beim Neuwagenkauf beachten sollte

Der Neuwagenkauf ist eine spannende Angelegenheit und eine große Investition zugleich. Im Durchschnitt bezahlten die Käufer 37.800 Euro für ihren Neuwagen. 2.622.132 Personenkraftwagen wurden im Jahr 2021 im deutschen Straßenverkehr neu zugelassen. Wer plant, demnächst ebenfalls einen Neuwagen zu kaufen, für den eignen sich die fünf untenstehenden Tipps.

fünf Tipps beim Neuwagenkauf

Punkt 1: Eigenständig Informationen über die Fahrzeugmodelle einholen

Vor dem Verkaufsgespräch sollten sich die Käufer über ihre Anforderungen und Wünsche bewusst werden, um bereits eine Vorauswahl zu treffen beziehungsweise konkrete Fahrzeugmodelle auszuwählen. Aus den ersten Überlegungen heraus lässt sich zumeist die Fahrzeugklasse ableiten, die am besten geeignet ist. Im nächsten Schritt verschaffen sich die Interessenten einen Marktüberblick. Sie recherchieren im Internet über verschiedene Hersteller beziehungsweise Marken. Nicht nur der Kaufpreis ist aus finanzieller Sicht entscheidungsrelevant. Die KFZ-Steuer und die Höhe der Versicherungsbeiträge sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Jedes Fahrzeugmodell verfügt über eine individuelle Einstufung in der Versicherung, wodurch sich unterschiedliche Beitragshöhen ergeben.

 

Punkt 2: Fahrzeuge mit Tageszulassung und Jahreswagen sind günstiger

Aus rechtlicher Sicht gelten Jahreswagen und Automobile mit Tageszulassung nicht als Neuwagen. Dennoch stellen sie für viele Interessenten eine günstige Alternative zum Neuwagen dar. Händler benötigen selbst die neuesten Modelle vor Ort, damit die Kunden eine Probefahrt machen können. Nach einigen Monaten verkaufen sie die Fahrzeuge, um für das Autohaus ein neues Modell oder eine andere Ausstattung zu erwerben. Die Jahreswagen wurden zumeist nur wenig gefahren und weisen keine oder nur wenige Gebrauchsspuren auf. Zumeist abhängig vom Kilometerstand sind bis zu 25 Prozent Nachlass auf den Neuwagenpreis möglich.

 

Punkt 3: Reimportfahrzeuge aus EU-Ländern sind kostengünstig

Importfahrzeuge werden im Ausland produziert und anschließend nach Deutschland transportiert. Reimportfahrzeuge werden von Deutschland aus ins Ausland exportiert und danach wieder nach Deutschland eingeführt. Ein Qualitätsunterschied besteht zwischen den beiden Varianten nicht. Jeder Fahrzeugtyp wird in bestimmten Werken produziert. Die Automobilhersteller bündeln auf diese Weise ihre Kapazitäten. Die einzelnen Werke spezialisieren sich auf bestimmte Fahrzeugmodelle. Hierbei können einzelne Modelle entweder in nur einem Werk oder in mehreren Werken gefertigt werden. Oftmals sind Reimportfahrzeuge preisgünstiger als Importfahrzeuge. Die Preisdifferenz beruht vor allem auf den verschiedenen Nettopreisen der Automobile innerhalb der EU. Ein Beispiel sind die Niederlande. Jeder Käufer von Fahrzeugen bezahlt in den Niederlanden zusätzlich zum Nettopreis die Mehrwertsteuer und eine Luxussteuer. Die Steuerbelastung ist für die Kunden beim Autokauf somit höher als in Deutschland. Um die Fahrzeuge trotz der hohen Steuerbelastung zu für den Kunden akzeptablen Preisen anbieten zu können, ist der Netto-Werksabgabepreis niedriger als in Deutschland. Die genaue Ersparnis hängt vom Anbieter, vom Importland und vom Fahrzeugmodell ab. Teilweise geben Anbieter an, Preisvorteile von 30 bis 35 Prozent zu realisieren. Zu beachten ist, dass manchmal andere Ausstattungspakete in den Reimportfahrzeugen vorhanden sind. Nicht immer liegt ein solcher Unterschied vor.

Wichtig ist, bei der Entscheidung für ein Reimportfahrzeug die Gesamtkosten zu berücksichtigen und hierbei alle anfallenden Nebenkosten und Zusatzkosten einzurechnen. Ein Reimportfahrzeug aus der EU ist eine kostengünstige Entscheidung, da innerhalb der EU keine Zollgebühren anfallen. Soll das Fahrzeug von einem Land außerhalb der EU importiert werden, dann erhöht sich der Kaufpreis durch die Zollgebühren, was die Ersparnis schmälert oder sogar aufbraucht. Wird ein Fahrzeug aus einem EU-Land nach Deutschland eingeführt, dann findet die Besteuerung in Deutschland statt. Allerdings gelten die Garantiebestimmungen und die Haftung des Landes, aus welchem das Fahrzeug importiert wurde. Die entsprechenden deutschen Vorschriften werden nicht angewandt. Rechtsstandort des Kaufvertrages ist ebenfalls das betreffende Importland.

Vor dem Kauf eines Reimportfahrzeugs sollten Käufer auf folgende Punkte achten:

  • Das Automobil muss für den deutschen Straßenverkehr zugelassen sein. Sofern nicht vorhanden, müssen alle erforderlichen Teile nachgerüstet werden. Insbesondere bei den Scheinwerfern können Unterschiede bestehen.
  • Das Fahrzeug muss den deutschen Abgasvorschriften entsprechen.
  • Die Originalpapiere für das Fahrzeug müssen vorhanden sein. Ansonsten ist keine Zulassung in Deutschland möglich.
  • Für den Transport des Fahrzeugs sollte der Käufer eine Transportversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt alle Risiken, die von der Fahrzeugübergabe an die Spedition bis hin zur Auslieferung in Deutschland entstehen.

 

Punkt 4: Die Finanzierung des Neuwagens

Einen Neuwagen finanzieren ohne Anzahlung ist grundsätzlich auf drei verschiedenen Wegen möglich:

  • Barzahlung
  • Kredit
  • Ballonfinanzierung

Bei der Barzahlung zahlt der Käufer den gesamten Kaufpreis in einer Summe. Er muss daher über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Doch auch bei ausreichend Kapital kann die Finanzierung per Kredit günstiger sein. Ist das Kapital gewinnbringend angelegt, dann wäre die Kündigung dieser Anlage mit Verlusten verbunden. Die Käufer sollten eine Abwägung zwischen den Kreditzinsen für die Finanzierung des Automobils und dem entgangenen Gewinn durch die Kündigung der Kapitalanlage durchführen. Für die Finanzierung per Kredit ist der Vergleich verschiedener Angebote von Vorteil. Zentrale Einflussfaktoren auf die monatliche Ratenhöhe sind die Kreditlaufzeit, die Zinshöhe und der Neupreis des Fahrzeugs.

Wird in den Kreditangeboten und den Kreditverträgen von Zinsen gesprochen, dann muss zwischen dem nominalen Zinssatz, dem Realzins und dem effektiven Jahreszins unterschieden werden. Die Zinsen weisen unterschiedliche Höhen auf. Als Nominalzins wird der zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber vereinbarte Zinssatz verstanden. Inflation wirkt sich auf den Wert des Geldes aus, weswegen für Kreditnehmer der Realzins eine wichtige Orientierungsgröße zur Beurteilung der Kreditkosten ist. Die Kaufkraft des Geldes ändert sich durch die Inflation. Eine hohe Inflation schwächt die Kaufkraft des Geldes ab, Deflation erhöht die Kaufkraft des Geldes. Der Realzins berücksichtigt die Inflation, sodass er die tatsächlichen Kreditkosten anzeigt. Der Realzins berechnet sich durch Subtraktion der Inflation vom Nominalzins.

Beispiel : Herr M. überlegt, ob er den Neuwagen per Barzahlung der per Kredit bezahlen soll. Seine Bank schlägt ihm vor, sein vorhandenes Kapital in Höhe von 10.000 Euro anzulegen. Der Nominalzins beträgt 2,5 Prozent. Im ersten Jahr betragen die Zinsen
10.000 Euro * 2,5 Prozent = 250 Euro
Die Inflation wird mit 3 Prozent angenommen. Der Realzins beträgt 2,5 Prozent – 3 Prozent = – 0,5 Prozent.
Die Kaufkraft der 10.250 Euro, die Herr M. besitzt ist geringer als die Kaufkraft der 10.000 Euro, die Herr M. vor einem Jahr besessen hat.

Eine dritte Zinsbezeichnung ist der Effektivzins. Der Effektivzins ist höher als der Nominalzins. Er berücksichtigt den Nominalzins und alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme entstehen. Die Zinsfestschreibungsdauer und die Bearbeitungsgebühren sind Beispiele für Zusatzkosten. Für den Vergleich der Kreditangebote sollte der effektive Jahreszins berücksichtigt werden, um alle Kosten zu beachten. Die Angabe des effektiven Jahreszinses erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) zur Berechnung der Effektivverzinsung für Kredite.

Leasing ist nicht mit dem Kauf gleichzusetzen. Während beim Fahrzeugkauf das Eigentum auf den Käufer übergeht, bleibt das Leasingfahrzeug Eigentum des Leasinggebers. Erst nach Ende des Leasingszeitraums hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, durch Zahlung des Restwertes das Fahrzeug zu übernehmen. Die Gesamtkosten sind hierbei im Allgemeinen höher als beim Kauf.

Punkt 5: Bei der Übergabe des Fahrzeugs ein Übergabeprotokoll anfertigen

Sobald der Käufer vom Autohaus die Information erhalten hat, dass das Fahrzeug zur Abholung bereitsteht, hat er 14 Tage Zeit, das Automobil abzuholen. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Käufer das Fahrzeug auf Mängel überprüfen und Probefahren. Erkennt der Käufer Mängel, dann sollte er diese Mängel im Übergabeprotokoll vermerken.

Der ADAC empfiehlt Käufern, bei der Übernahme des Fahrzeugs insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

  • Auf Transportschäden kontrollieren
  • Nach Kratzern im Lack, Bläschenbildung und Nachlackierungsspuren suchen
  • Auf Hagelschäden untersuchen
  • Überprüfen, ob die Scheiben Beschädigungen aufweisen
  • Kontrolle der Reifen und Felgen
  • Testen, ob sich Fenster, Türen, Tank, Motorhaube, Kofferraum, Verdeck und Schiebedach wie vorgesehen öffnen lassen
  • Im Innenraum nach Schäden suchen
  • Kontrolle der Spaltmaße an den Türen und am Motorhaubendeckel
  • Überprüfen, ob die georderte Sonderausstattung eingebaut ist
  • Bei der Probefahrt auf Klappergeräusche im Motor, Vibrationen und den Motorlauf achten
  • Bremsen überprüfen
  • Elektronik austesten: Spiegel, Fahrerassistenzsysteme, Navigationssystem und Sitzeinstellung überprüfen
  • Testen, ob die Heizung und die Klimaanlage funktionieren

Warndreieck und Verbandskasten sind nicht immer beim Neuwagen inklusive. Es ist allerdings in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, diese Utensilien während der Fahrt mitzuführen. Der Käufer muss bei der Probefahrt und nach der Fahrzeugübernahme darauf achten, ob sich Warndreieck und Verbandskasten im Auto befinden.

Werden auf dem Tachometer mehr als nur einige wenige Kilometer angezeigt, dann handelt es sich um einen Sachmangel, den der Käufer nicht akzeptieren muss. Bei der Übergabe erhält der Käufer eine Vielzahl an Unterlagen, die er auf Vollständigkeit überprüft. Zu den Dokumenten gehören insbesondere die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, die EG-Übereinstimmungserklärung (COC), Garantieunterlagen, das Serviceheft und die Bedienungsanleitung.

Fazit: Wer beim Neuwagenkauf die obenstehenden Tipps berücksichtigt, der spart Geld und erhöht die Sicherheit beim Kauf.

Bild: unsplash.com/Brock Wegner

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