Pick-up-Steuer – immer mehr Besitzer werden abkassiert

In Sachen Kfz-Versteuerung (speziell die Pick-up-Steuer) werden Besitzer immer häufiger abkassiert. Als großer Gewinner geht vor allem der Finanzminister hervor und die Hersteller tricksen sich durch!

Pick-up mit Doppelkabine in der SeitenansichtDie praktischen Pick-up Trucks werden immer beliebter und das nicht nur bei Handwerkern. Für so manchen Käufer floss dabei die verlockende günstigere Lkw-Besteuerung mit in die Kaufentscheidung ein. Doch nun droht für einige ein böses Erwachen, denn immer häufiger bekommen Pick-up-Besitzer Post vom Zollamt, mit dem Bescheid, dass ihr Fahrzeug als Pkw eingestuft wird und das obwohl Hersteller und Zulassungsstelle ihn als steuergünstiger Lkw einordnen. Dies bedeutet z.B. ein stolzer Besitzer eines Chevrolet Silverado zahlt künftig 397,- € Steuern jährlich, statt mit der günstigen Lkw-Besteuerung 210,- Euro.

Ein unsystematisches, von Ausnahmen geprägtes Kraftfahrzeugsteuergesetz

Doch nun mal von Anfang an: Vor langer langer Zeit gab es mal einen Paragrafen für sogenannte „Kombinationsfahrzeuge“ – also Fahrzeuge, die sowohl in den Lkw- als auch in den Pkw-Bereich gehören könnten. Jener wurde allerdings bereits 2005 abgeschafft, wodurch die große Verwirrung ihren Anfang nahm.
Zu dieser Zeit (bis Februar 2014) war noch das Finanzamt für die jeweilige Einstufungen zuständig. Da diese Institution jedoch nicht fähig war, die dicken Allradler einheitlich einzustufen, versuchte der Gesetzgeber 2012 die Typisierung zu vereinfachen. Somit legten sie also die günstige Lkw-Steuer für Transportfahrzeuge mit großer Pritsche fest, da die meisten dieser Fahrzeuge ohnehin als leichte Nutzfahrzeug konstruiert und typisiert wurden – soweit so gut.
Später sah man es jedoch als eine „falsche Signalwirkung“ an, da man somit schließlich die hubraumstarken Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß begünstigte. Also berief man sich auf das zuvor eingebaute Schlupfloch – den § 18 Absatz 12 des KraftStG, der „aus umweltpolitischen Lenkungszielen“ fast jeden Pick-up Truck zum Pkw degradiert.

Schlussendlich gibt es noch immer keine klare Richtlinien für die Zuordnung solcher „Zwischenmodelle“. Lediglich vergangene Urteile liefern diverse Anhaltspunkte über die notwendigen Kriterien, die ein Pick-up erfüllen sollte um eine Lkw-Zulassung zu bekommen – wie z.B.:

  • die Nutzungsfläche für Personen darf nicht mehr als die Hälfte der Ladefläche einnehmen
  • die Doppelkabine darf nicht verglast sein (sichtverschlossen)
  • der Pick-up darf nicht mehr als drei Sitzplätze mit Gurten besitzen
  • die Höchstgeschwindigkeit darf nicht jenseits von 140 km/h liegen
  • das äußere Erscheinungsbild muss stimmen
  • die tatsächliche Verwendungsform muss gegeben sein

Kommen nun genügend gewichtige Kriterien zusammen, reichen andere Details einfach nicht aus um eine Lkw-Zulassung zu bekommen. Auch dürfte damit klar werden, dass bereits die meisten Pick-ups mit Doppelkabinen diese Anforderungen nicht erfüllen.
Letztendlich entscheidet jedoch die zuständige Zollverwaltung über die steuerrechtliche Anerkennung der Klassifizierung als Lkw und die kann durchaus – wen wunderts? – unterschiedlich ausfallen.

Denn es geht – bei der Pick-up-Steuer – um viel Geld, das sich weder Bund noch Fahrzeughalter gern aus der Tasche ziehen lassen, was natürlich vermehrt zum ausgewachsenen Rechtsstreit führt. Hier wird jedoch meist schnell klar wer am längeren Hebel sitzt, da der Zoll bei Streitigkeiten derzeit vermehrt Rückendeckung von den Gerichten bekommt.

Pick-up-Steuer … the Winner is…

Nun, nachdem der große Loser in diesem Spiel bekannt ist und diverse Pick-up-Besitzer – darunter viele Gewerbetreibende – ordentlich zur Kasse gebeten werden, wird es Zeit sich auch mal die großen Gewinner anzusehen. Da wäre zum einen natürlich ein freudestrahlender Finanzminister, aber es gibt auch noch einen zweiten Gewinner und zwar die Autoindustrie – die hierbei etwas in die Trickkiste greift!
Tatsache ist, dass es der Autoindustrie egal sein kann, wie ihr angebotener Pick-up letztendlich steuerlich eingestuft wird. Hauptsache in den jeweiligen Fahrzeugpapieren folgt die Typ-Einstufung als leichtes Nutzfahrzeug. Denn damit müssen sie weniger strenge Abgas- und Geräuschnormen erfüllen, als es bei einem Pkw der Fall wäre. Aber auch der Hersteller-Flottenverbrauch wird somit nicht belastet, der schließlich nach Hubraum und CO2-Ausstoß bemessen wird.

Fakt ist, und auch von VW selbst bestätigt, dass alle Amarok Pick-ups als Lkw eingestuft wurden. Für deren Besitzer, die vom Zollamt einen „schönen“ Brief bekamen, fand man immerhin ein paar tröstende Worte: „Auf die Steuerbescheide hat Volkswagen keinen Einfluss.“

Quelle: AutoBild

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