100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger

Vorschriften und Voraussetzungen für die 100 km/h-Zulassung für Gespanne auf deutschen Kraftfahrstraßen und Autobahnen.

100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger

In Deutschland gilt in der Regel für Gespanne ein maximales Tempolimit von 80 km/h. Dies zählt sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen. Dieser Umstand kann für den ein oder anderen ziemlich zeitraubend und auch nervig sein, vor allem wenn man mit seinem Anhänger oder Wohnwagen längere Strecken bewältigen möchte.
Wer hier nun etwas schneller an seinem Ziel ankommen möchte kann sich für sein Gespann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Tempo-100-Genehmigung zulegen. Dies erlaubt es einem dann, statt den üblichen 80 km/h mit bis zu 100 km/h über Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen unterwegs zu sein.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die 100 km/h-Zulassung für Anhänger?

Gesetzte / VorschriftenOb eine bestimmte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger / Wohnwagen für eine 100er-Zulassung in Frage kommt hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der Gesetzgeber schreibt hier verschiedene Voraussetzungen vor (9. Ausnahmeverordnung zur StVO), welche eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr – trotz gesteigerter Höchstgeschwindigkeit – gewährleisten soll. So ist eine 100 km/h-Zulassung für Gespanne, neben den richtigen Reifen für Anhänger, noch an einige weitere Bedingungen geknüpft. Geprüft wird u.a. hier nicht nur die technische Tauglichkeit von Anhänger und Zugfahrzeug, auch das Massenverhältnis zwischen den beiden muss stimmen.

Für eine Tempo 100 km/h-Zulassung für Zugfahrzeug und Anhänger müssen somit folgende Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für das Zugfahrzeug:

  • Das Fahrzeug muss mehrspurig sein und darf bis max. 3,5 Tonnen Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Fahrzeug muss mit einem Antiblockiersystem (ABS / ABV) ausgestattet sein.

Voraussetzungen für Anhänger:

  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet – (ab 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben. Ältere Modelle benötigen eine Herstellerfreigabe).
  • Die Reifen des Anhängers müssen jünger als sechs Jahre sein – (siehe DOT-Nr. am Reifen).
  • Die Reifen des Anhängers sind für 120 km/h ausgelegt und haben somit mindestens den Geschwindigkeitsindex L.
  • Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten „Tempo 100“-Plakette gekennzeichnet sein (erhältlich bei der jeweiligen Zulassungsstelle).

Voraussetzungen für das Gespann (in Kombination):

  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Es muss ein bestimmtes Massenverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.

Das richtige Massenverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger berechnen

Zu guter Letzt muss für die 100 km/h-Zulassung aber auch die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und das Leergewicht des Zugfahrzeugs im richtigen Verhältnis zueinander stehen.
Wie schwer letztendlich der Anhänger oder Wohnwagen sein darf, hängt hierbei von der Masse des Fahrzeugs ab. Um das zu berechnen multipliziert man das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit einem definierten Faktor X. Der Faktor X beträgt hierbei:

Bei Kfz-Anhänger:
Faktor 0,3 – Für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
Faktor 1,1 bzw. 1,2 *: Für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
Faktor 1,2: mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit hydraulischen Stoßdämpfern

Bei Wohnwagen:
Faktor 0,8 bzw. 1,0 *: mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Werte mit [*] dürfen herangezogen werden wenn:
Der Anhänger oder Wohnwagen über eine Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder ein fahrdynamisches Stabilitätssystem verfügt oder das Zugfahrzeug ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb aufweist.

Beispielrechnung:

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.900 Kg.
Kfz-Anhänger: ungebremst

1.900 kg x 0,3 = 570 kg

Die maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers liegt somit bei 570 Kg.

Ablastung des Anhängers:

Sollte das tatsächlich zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreiten, kann ggf. der Anhänger entsprechend abgelastet werden.

 

Wie erhalte ich eine 100 km/h-Zulassung für Gespanne?

Bei einem Neukauf haben Anhänger und Wohnwagen bereits die 100er-Zulassung ab Werk. Somit lässt sich die begehrte 100er-Plakette direkt bei der Anmeldung (Zulassungsstelle) mit beantragen.

Bei einer entsprechenden Nachrüstung oder nachträglicher Beantragung der 100 km/h-Zulassung muss vorher die jeweilige Tauglichkeit durch einen entsprechenden Sachverständigen (TÜV, DEKRA & Co) geprüft und bestätigt werden.

Tempo 100 für Gespanne

Info: Während man früher die 100 km/h-Zulassung dem Gespann zuteilte, erhält sie heute nur noch der Anhänger bzw. Wohnwagen (inkl. Eintragung in den Fahrzeugpapieren).
Das bedeutet: Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Hänger, für dessen Zulässigkeit der Fahrzeugkombination alleinig der Fahrzeugführer zu verantworten hat.

 

Wichtig: Die 100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger oder Wohnwagen gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Im Ausland gelten die dortigen jeweiligen Verkehrsvorschriften. Darüber hinaus zählt das Tempo 100 (für Gespanne) auch nur auf deutschen Autobahnen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen. Auf Bundesstraßen gilt weiterhin 80 km/h Höchstgeschwindigkeit!

Ebenso ist alleinig der Fahrzeugführer dafür verantwortlich vor jeder Fahrt zu prüfen, ob sämtliche hier notwendigen Bestimmungen eingehalten werden.

Alle Angaben ohne Gewähr

 

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Letzte Aktualisierung am 29.03.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API